Vorstand

seit 2018

1. Vorstand

Thilo Reindl

Nordstraße 17
91560 Heilsbronn
Telefon: 09872 2278

E-Mail: Thilo Reindl

 

2. Vorstand

Robert Schuster

Feldstraße 11
91560 Heilsbronn
Telefon: 09872 7904

E-Mail: Robert Schuster

 

Schatzmeister
Werner Bogenreuther

Feldstraße 20
91560 Heilsbronn
Telefon: 09872 8244

E-Mail:  Werner Bogenreuther

 

Schriftführerin

Angelika Beß

Sportplatzstrasse 8
91560 Heilsbronn
Telefon: 09872/8928

E-Mail: Angelika Beß

 

Beisitzer

Siegmar Baschton, Martin Bogenreuther, Max Höldl, Michael Hudasch, Markus Rothberger, Alexander Schell, Klaus Schmidt

Robert Schuster
Robert Schuster

 

 

 

 

 

 

 

Werner Bogenreuther
Werner Bogenreuther

 

 

Angelika Beß
Angelika Beß

 

 

 

 

 

 



Satzung

I. Allgemeines

 

§ 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Radsportverein 1892 Heilsbronn e.V.

2. Sitz des Vereins ist Heilsbronn.

3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 - Vereinszweck

1. Der Verein strebt die körperliche und charakterliche Ertüchtigung seiner Mitglieder, unabhängig von politischen Meinungen und religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen an. Der Sport wird im Verein nur nach den allgemeinen anerkannten Amateurgrundsätzen betrieben. Er leistet darüber hinaus auch einen Beitrag zur sinnvollen Freizeitgestaltung.

§ 3 - Gemeinnützigkeit

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Ein Gewinn wird nicht erstrebt.

3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Etwaige Gewinne auch aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (Nebenbetrieben) dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.

4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 - Vereinsvermögen


1. Die Mitglieder haben keinen Anteil am Vereinsvermögen.

2. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine andere begünstigte Körperschaft zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke. Die letzte Mitgliederversammlung beschließt darüber, welcher Körperschaft oder welchen Körperschaften das Vereinsvermögen zugewendet wird.

3. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

 

 

II. Mitgliedschaft

 


 

§ 5 - Mitgliedschaft

1. Der Verein besteht aus Vollmitgliedern, Jugendmitgliedern und Ehrenmitgliedern.

2. Vollmitglied ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zum Ehrenmitglied kann die Mitgliederversammlung ernennen, wer sich um den Verein in hohem Maße verdient gemacht hat.

3. Mitglieder, die dem Verein 25 und 40 Jahre angehört haben, werden durch die Verleihung einer Ehrennadel aus Silber bzw. Gold besonders geehrt. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden, wer sich große Verdienste durch langjährige leitende Tätigkeit im Verein erworben hat. Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende haben alle Recht der Vollmitglieder.

§ 6 - Erwerb der Mitgliedschaft

1. Wer in den Verein aufgenommen werden will, hat eine schriftlichen Aufnahmeantrag zu stellen.

2. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

§ 7 - Erlöschen der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, durch Austritt, der gegenüber dem Vorstand schriftlich zu erklären ist oder durch Ausschluss aus dem Verein.

2. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Geschäftsjahres zulässig und muss spätestens drei Monate vor dem Ende des Geschäftsjahres dem Vorstand gegenüber erkärt werden.

3. Ein Mitglied kann durch gemeinsamen Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es grob gegen die Zwecke des Vereins verstößt, ein Verhalten zeigt, das geeignet ist, das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit zu schädigen oder mit der Zahlung von mindestens zwei Jahresbeiträgen in Rückstand ist. Der Betroffene kann gegen den Beschluss innerhalb eines Monats Einspruch erheben. Darüber entscheidet die nächste ordentliche Mitgliederversammlung. Sie entscheidet mit Stimmenmehrheit endgültig. Bis zur Entscheidung ruht die Mitgliedschaft.

§ 8 - Stimmrecht und Wählbarkeit

1. Stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder.

2. Wählbar sind alle Mitglieder, soweit sie volljährig sind. Wiederwahl ist zulässig.

§ 9 - Pflichten der Mitglieder

Sämtliche Mitglieder haben für Recht und Ordnung im Vereinsleben zu sorgen. Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Sportgedanken und die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern, die Bestimmungen dieser Satzung zu beachten und die im Rahmen ihrer Befugnisse erlassenen Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane und ihrer Beauftragten zu befolgen.

§ 10 - Beiträge

1. Der Verein erhebt zur Bestreitung seiner Auslagen von seinen Mitgliedern Beiträge. Für die Aufnahme in den Verein kann eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben werden. Höhe und Zahlungsweise der Beiträge und der Aufnahmegebühr werden durch die Mitgliederversammlung festgelegt.

2. Die Beiträge von Jugendlichen sind niedriger festzusetzen als für ordentliche Mitglieder.

 

III. Vereinsorgane

 

§ 11 - Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

a) der Vorstand und b) die Mitgliederversammlung.

§ 12 - Vorstand

1. Die Vorstandschaft besteht aus: a) dem geschäftsführenden Vorstand und b) dem Beirat, gebildet aus bis zu sechs ordentlichen Mitgliedern.

2. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören an: a) der Vorsitzende, b) der stellvertretende Vorsitzende, c) der Schriftführer und d) der Schatzmeister.

3. Der geschäftsführende Vorstand ist Vorstand im Sinne des §26 BGB.

4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

5. Scheidet ein Mitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, so erfolgt Ergänzung für den Rest der Wahlperiode durch den Vorstand.

6. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im Amt.

7. Die Mitglieder des Vorstandes über ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

§ 13 - Wahl der Vorstandsmitglieder

Sämtliche Vorstandsmitglieder werden aus dem Kreis der stimmberichtigten Vereinsmitglieder nach Maßgabe folgender Bestimmungen gewählt:

a) Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält. Kommt diese Mehrheit im ersten Wahlgang nicht zustande, dann ist gewählt, wer im zweiten Wahlgang die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit ist entscheidend, wer in beiden Wahlgängen zusammengerechnet die meisten Stimmen erhalten hat.

b) Bei Verlangen von mindestens 10 % der stimmberechtigten Versammlungsteilnehmer ist eine schriftliche Abstimmung durch Stimmzettel durchzuführen.

§ 14 - Aufgaben des Vorstands

1. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins entsprechend dem Vereinszweck, die Ausführung der Beschlüsse und Weisungen der Mitgliederversammlung, die Verwaltung des Vereinsvermögens und der Erlass von Vereinsordnungen sowie sonstigen Anordnungen, die für alle Mitglieder verbindlich sind.

2. Der Verein wird durch den ersten Vorsitzenden, den zweiten Vorsitzenden, dem Schriftführer oder dem Schatzmeister gerichtlich und außergerichtlich vertreten.

3. Alle Vorstandsmitglieder i.S. des § 12 Nr. 2 der Satzung sind nach § 26 BGB alleinvertretungsberechtigt.

§ 15 - Geschäftsordnung des Vorstands

1. Der Vorstand wird vom ersten Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter nach Bedarf zu Sitzungen einberufen.

2. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sind.

3. Über Beschlüsse des Vorstands ist eine Niederschrift anzufertigen.

§ 16 - Schriftführer

Der Schriftführer besorgt den Schriftverkehr des Vereins und die Protokollführung in den Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen.

§ 17 - Schatzmeister

1. Der Schatzmeister hat die Kassengeschäfte des Vereins zu besorgen.

2. Der Schatzmeister hat nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bücher abzuschließen und den Kassenprüfern zur Überprüfung vorzulegen.

§ 18 - Einberufung der Mitgliederversammlung

1. Der Vorstand beruft alljährlich eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie soll im zweiten Halbjahr des Jahres stattfinden.

2. Die Einladung muss spätestens zwei Wochen vorher schriftlich unter bekanntgabe der Tagesordnung erfolgen.

3. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem ersten Vorsitzenden schriftlich einzureichen.

4. Der Vorstand kann eine außerordentliche Mitgliederversammlung nach Maßgabe obiger Bestimmungen einberufen. Sie hat dieselben Befugnisse wie die ordentliche Mitgliederversammlung.

5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn mindestens ein Fünftel aller Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Grundes beantragt.

6. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter geleitet.

7. Über die Mitgliederversammlung und über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterschreiben ist.

§ 19 - Aufgaben der Mitgliederversammlung


Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:

a) Entgegennahme des Geschäfts- und Tätigkeitsberichts des Vorsitzenden und des Schriftführers.

b) Entgegennahme des Kassenberichts.

c) Entlastung des Vortstands.

d) Wahl des Vorstands und der Rechnungsprüfer.

e) Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und der Aufnahmegebühren.

f) Beschlussfassung über Satzungsänderungen.

g) Ernennung von Ehrenmitgliedern und Ehrenvorsitzenden.

h) Entscheidung über den Einspruch nach Ausschluss aus dem Verein.

i) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

§ 20 - Kassenwesen

1. Alle Einnahmen und Ausgaben des Vereins sind aufzuzeichnen. Die Führung der Vereinsbuchführung obliegt dem Schatzmeister.

2. Der Schatzmeister hat der Mitgliederversammlung und dem Vorstand auf Verlangen über die Finanzlage des Vereins jederzeit Bericht zu erstatten.

§ 21 - Rechnungsprüfer

1. Die Mitgliederversammlung wählt jeweils auf die Dauer von zwei Jahren zwei Rechnungsprüfer. Die Amtsdauer ist mit der des Vorstands identisch.

2. Die gewählten Rechnungsprüfer haben mindestens einmal jährlich eine Kassenprüfung vorzunehmen und der Mitgliederversammlung zu berichten.

 

 

IV. Schlussbestimmungen


 

§ 22 - Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.

2. Die Auflösung bedarf einer Mehrheit von dreiviertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.

3. Der Antrag auf Auflösung muss in der Einladung zur Mitgliederversammlung in der Tagesordnung bekanntgegeben sein.

§ 23 - Geschäftsordnung und Wahlordnung

Der Verein kann sich in Ergänzung der Satzung eine Geschäftsordnung und eine Wahlordnung geben. Sie werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

§ 24 - Inkrafttreten

Vorstehende Satzung wurde in der Mitgliederversammlung vom 05. Dezember 1987 beschlossen sowie in der Mitgliederversammlung vom 07. Dezember 2002 und vom 05. Dezember 2009 geändert.

Sie tritt mit der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister in Kraft.


Geschichte

Wie fast überall im Deutschen Reich entstanden am Ende des 19. Jahrhunderts so genannte "Velociped-Clubs". Der Name kommt aus dem französischen, da in Frankreich die ersten Niederräder konstruiert wurden und die bisher gebräuchlichsten, etwas unbeholfen und klobig wirkenden Hochräder aus der Mode kamen.

Auch in Heilsbronn fanden sich bald Liebhaber für das neuartige Fortbewegungsmittel, zumal man verhältnismäßig frühzeitig im nahen Nürnberg mit der Fabrikation von Fahrrädern begonnen hatte. 1886 waren dies die Herkules- und Viktoriawerke. Nur wenige Betuchte konnten sich in der Anfangszeit den Kauf eines Rades leisten, lag doch der Preis um das Jahr 1900 immerhin bei 100 Reichsmark.

Trotz vieler Vorbehalte fanden sich am 7. Februar 1892 einige Bürger unsers Ortes bereit, in der Gastwirtschaft "Birnbaum" einen Velociped-Club zu gründen.

Leider sind seit der Gründung 1892 bis zum Jahre 1932 in den Vereinsunterlagen so gut wie keine Aufzeichnungen und Niederschriften mehr vorhanden. Erst im Jahre 1932 unter der Vorstandschaft von Hans Gsell findet sich eine Notiz über die Abhaltung des 40jährigen Stiftungsfestes, das im Hindenburghain (Eichenhain an der Ansbacher Straße) bei sehr schlechtem Wetter gefeiert wurde. Auf Bitten der Vereinsleitung gab der Gemeinderat als Beihilfe zur Deckung der Unkosten 25 Mark dazu. In einem Anschreiben wünschte der damalige Bürgermeister Johann Jakob Meyer dem sich jetzt "Radfahrerverein" nennenden Verein gutes Gelingen des Festes mit einem dreifachen "All Heil", einer damals unter Radsportlern üblichen Begrüßung.

In den Wirren des Dritten Reiches wurde auch der "Radfahrerverein" verboten. Unter der Leitung des alten Vorstandes Hans Gsell fand im "Birnbaumischen" Vereinslokal am 22. Januar 1950 die Wiedergründung unter dem Namen "Radsportverein 1902 Heilsbronn" statt. Weshalb das Jahr 1902 gewählt wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.

Von Ende 1950 bis zum Jahre 1967 übernahm Martin Wittmann als 1.Vorstand die Leitung des Vereins. Als Dank für seine langjährige Tätigkeit als 1. Vorstand trug man ihm die Ehrenmitgliedschaft an.

Zum Nachfolger von Martin Wittmann wurde Ernst Schmidt gewählt, der von 1967 bis 1987 die Vereinsführung ausübte, unterbrochen von 1972 bis 1976, während dieser Zeit war Erich Ihl als 1. Vorstand eingesetzt. Ernst Schmidt wurde für seinen Einsatz und sein Engagement zum Ehrenvorstand ernannt.

Von 1987 bis 2002 führte Willi Spanner den Verein als 1. Vorstand. Unter der Amtszeit von Willi Spanner wurde der Verein weiterentwickelt und neue Veranstaltungen und Sparten aufgenommen und den Mitgliedern und auch Nichtmitgliedern angeboten. In seine Amtszeit fiel auch das 100jährige Gründungsfest des Vereins. Während der Vorarbeiten zu dem ursprünglich vorgesehenen 90jährigen Gründungsfest wurde festgestellt, dass der Verein schon zehn Jahre länger besteht und bereits am 07. Februar 1892 gegründet wurde. Für seine Arbeit und seinen Einsatz wurde Willi Spanner von der Mitgliederversammlung im Jahr 2002 zum Ehrenvorstand ernannt.

Von Dezember 2002 bis 2008 leitete Werner Bogenreuther als 1. Vorstand den Verein.

Von Dezember 2008 bis 2018 leitete Harald Schmidt als 1. Vorstand den Verein.

Seit Dezember 2018 leitet Thilo Reindl als 1. Vorstand den Verein.


Der Verein hat heute ca. 190 Mitglieder.